GEMA

Um eine CD-Vervielfältigung/Pressung in Auftrag zu geben, müssen Sie im Besitz der notwendigen Urheber-, Nutzungs- und Verwertungsrechte sein.

Dies bedeutet:

  • Alle Mitwirkenden müssen damit einverstanden sein, dass eine Aufnahme/CD-Produktion stattfindet

  • Sollten Sie ein Werk selbst bearbeitet haben, müssen Sie den Verlag darüber informieren und dessen Erlaubnis einholen

  • Der Tonträger muss bei der GEMA angemeldet werden

Anmeldung des Tonträgers

Um die Anmeldung eines Tonträgers durchzuführen, muss ein ausgefüllter Herstellungsmeldebogen an die GEMA gesendet werden.
In diesem Formular werden alle CD-Titel eingetragen. Nun überprüft die Gema, ob die Werke geschützt sind oder nicht. Sollte die CD keine geschützten Werke enthalten, fallen auch keine Kosten an und das Presswerk erhält die Freigabe, den Tonträger zu vervielfältigen.

Sollten geschützte Werke enthalten sein, wird ein geringer Lizenzbetrag fällig. Dieser richtet sich nach dem Verkaufspreis der CD und kann hier berechnet werden. Als Faustformel gilt: pro CD ca. 10% des Verkaufspreises einer CD.

Wir übernehmen für Sie die Arbeit…

Gerne übernehmen wir die Tonträgeranmeldung für Sie. Dafür berechnen wir eine geringe Bearbeitungspauschale.
Sie müssen uns lediglich mit unten verlinkter Vollmacht bevollmächtigen, dass wir in Ihrem Namen den Tonträger anmelden dürfen.

Hinweis: Der Tonträger-Herstellungsmelde-Antrag wird auf Ihren Namen ausgefüllt. Wir sind kein CD-Label bzw. Verlag und haben mit dem Vertrieb und Verkauf der CDs nichts zu tun. Wir kümmern uns lediglich um die technische Seite der Aufnahme:

  •  Aufnahme des Konzertes/Generalprobe/Darbietung
  • anschließende Nachbearbeitung
  • Drucksachen-Design
  • CD-Vervielfältigung durch ein externes CD-Presswerk/Vervielfältigungsunternehmen

Sie können jedoch die Anmeldung auch gerne selbst übernehmen. Sobald wir von Ihnen eine Kopie der Freistellungserklärung erhalten haben, können wir die Daten an das Presswerk senden. Davor kann leider keine Vervielfältigung stattfinden, da die Presswerke dazu verpflichtet sind, erst bei Vorlage dieses Dokuments mit der Vervielfältigung bzw. Pressung der CDs zu beginnen.

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